
Ab dem 1. August 2025 ist die teilrevidierte Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildung sowie die erlaubte Tätigkeit im Strahlenschutz in Kraft getreten.
Somit wurde die Fortbildungspflicht für das zahnmedizinische Praxispersonal pro 5 Jahre wie folgt reduziert.
Die Anzahl der Fortbildungseinheiten ist neu wie folgt geregelt:
- DA EFZ/PA SSO mit Röntgenberechtigung (MP 12) 2 vormals 4 Fortbildungseinheiten.
- DH mit DVT-Ausbildung (MP11) 6 vormals 8 Fortbildungseinheiten
- DA/PA SSO mit DVT-Ausbildung (MP14) 6 vormals 8 Fortbildungseinheiten
Für folgende Berufsbezeichnungen bleibt die Anzahl der Fortbildungseinheiten unverändert:
- DA / PA SSO mit OPT-FR Zusatzausbildung (MP13)
- Zahnarztdiplom ohne DVT-Ausbildung (MA12)
- Zahnarztdiplom mit DVT-Ausbildung (MA13)
- DH ohne DVT-Ausbildung (MP10) 4 Fortbildungseinheiten.
Kurskosten: 4 Fortbildungseinheiten CHF 155.— inklusive Kursunterlagen und Zertifikat
2 Fortbildungseinheiten CHF 85.— inklusive Kursunterlagen und Zertifikat