Ab dem 1. August 2025 ist die teilrevidierte Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildung sowie die erlaubte Tätigkeit im Strahlenschutz in Kraft getreten.

Somit wurde die Fortbildungspflicht für das zahnmedizinische Praxispersonal pro 5 Jahre wie folgt reduziert.

 

Die Anzahl der Fortbildungseinheiten ist neu wie folgt geregelt:

  • DA EFZ/PA SSO mit Röntgenberechtigung (MP 12) 2 vormals 4 Fortbildungseinheiten.
  • DH mit DVT-Ausbildung (MP11) 6 vormals 8 Fortbildungseinheiten
  • DA/PA SSO mit DVT-Ausbildung (MP14) 6 vormals 8 Fortbildungseinheiten

 

Für folgende Berufsbezeichnungen bleibt die Anzahl der Fortbildungseinheiten unverändert:

  • DA / PA SSO mit OPT-FR Zusatzausbildung (MP13)
  • Zahnarztdiplom ohne DVT-Ausbildung (MA12)
  • Zahnarztdiplom mit DVT-Ausbildung (MA13)
  • DH ohne DVT-Ausbildung (MP10) 4 Fortbildungseinheiten.

 

Kurskosten:             4 Fortbildungseinheiten CHF 155.— inklusive Kursunterlagen und Zertifikat

2 Fortbildungseinheiten CHF 85.— inklusive Kursunterlagen und Zertifikat

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