Intraorale Röntgenberechtigung BAG anerkannt (MP12)
Sie haben die 2-jährige Lehre als Zahnarztgehilfin oder Dentalassistentin ohne Röntgenberechtigung abgeschlossen?
Sie sind im Besitz einer ausländischen Ausbildung und wollen als Dentalassistent*in in der Schweiz arbeiten?
Mit dieser Ausbildung erhalten Sie Ihre intraorale Röntgenberechtigung (BAG anerkannt), welche Sie auch legitimiert anschliessend die Zusatzausbildung OPT oder OPT-FR zu absolvieren
Zielgruppe - Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildung als Zahnarztgehilfin, Dentalassistentin ohne Röntgenberechtigung oder gleichwertig anerkannte Ausbildung der SSO (Kopie Lehrabschluss wird nach der Anmeldung verlangt)

Personen mit einer ausländischen Ausbildung, welche in der Schweiz eine Anstellung als Dentalassistent*in anstreben, benötigen vom Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation eine SBFI-anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SBFI, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Viele ausländische Röntgenausbildungen werden in der Schweiz nicht anerkannt (zB. Deutschland). Ausländische Kandidaten oder Kandidatinnen können nur dann zum Kurs zugelassen werden, wenn sie ein Schreiben vom SBFI über die notwendige Ausgleichsmassnahmen vorlegen können. Andernfalls müssen sie zunächst ein Gesuch um Anerkennung beim SBFI einreichen.
Gesuche um Anerkennung können direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Anerkennung ausländischer Diplome (admin.ch)

Abschlussprüfung Voraussetzungen
An die Abschlussprüfung sind alle zugelassen, welche den Kurs intraorale Röntgenberechtigung zu 80% besucht haben.
Das während dem Kurs erhaltene Testat Blatt muss mindestens 20 intraorale Aufnahmen enthalten und von einer sachverständigen Zahnärztin oder einem sachverständigen Zahnarzt unterschrieben sein.
Sollte keine Möglichkeit bestehen die geforderten 20 Aufnahmen in der Praxis herzustellen (z.B. auf Stellensuche) werden wir einen zusätzlichen Halbtag organisieren, um das praktische Röntgen zu üben. Die zusätzlichen Kosten werden je nach Anzahl Teilnehmer berechnet. Es besteht auch die Möglichkeit die Aufnahmen in einer befreundeten Zahnarztpraxis herzustellen.
Abschlussprüfung Ablauf
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Prüfungsteilen; schriftliche Prüfung (40 Minuten) und praktische Prüfung (30 Minuten).
Während der praktischen Prüfung erbringt die/der Teilnehmende den Nachweis, kompetent intraorale Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich durchzuführen. Die Teilnehmenden führen vier Aufnahmen durch. Im anschliessenden Fachgespräch beurteilen die Teilnehmenden zwei Röntgenbilder.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Mindestnote 4.0 erreicht worden ist. Die praktische Prüfung (inkl. Fachgespräch) zählt doppelt.
Abschluss - Zertifikat
Zertifikat der Intraoralen Röntgenberechtigung gemäss Verfügung des Bundesamt für Gesundheit BAG
Lerninhalte
  • Geschichte der Röntgenentwicklung
  • Strahlenphysik / Strahlenbiologie / Strahlenschäden
  • Aufbau Röntgenröhre / Erzeugung von Röntgenstrahlen
  • Strahlenqualität / Abstandsquadratgesetz / Streustrahlen
  • Strahlenschutzgesetz
  • Dosimetrie / Konstanzprüfung
  • Einstelltechnik (praktisches Üben)
  • Projektions- und Einstellfehler
  • Digitales Röntgen
Kurstage  jeweils Samstag von 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Kursort Zofingen
Kurskosten Fr. 1’790.– inklusive Pausenerfrischungen, Kursunterlagen und Prüfungsgebühr
Kursdaten: Der erste Kurstag (Theorie) findet jeweils Online statt
RX2024-01 Unterricht: 02.03./09.03./16.03./23.03.2024 Prüfung: 04.05.2024 (ausgebucht)
RX2024-02 Unterricht: 21.09./19.10./26.10./09.11.2024 Prüfung: 07.12.2024
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